Grünordnungsplan (GOP) zum B-Plan Lindenauer Hafen I Leipzig

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Lindenauer Hafen 1 / 4
Hangkante, zukünftige Parkanlage 2 / 4
GOP - Karte Eingriffsbewertung 3 / 4
GOP - Maßnahmen- und Festsetzungskarte 4 / 4

Grünordnungsplan (GOP) zum B-Plan Lindenauer Hafen I Leipzig

Hoch 8d5eb3ea96aa6d8411b83159c50d3c743e6f189fe27bbf9217b3fef0304afe85 Runter 73169ddb03ba779574d1c3fe70dbd202a2462306dd06fe08958010812f841ed9

Das 17 ha große Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 359 Lindenauer Hafen – Zentraler Bereich befindet sich im Westen der Stadt Leipzig im Ortsteil Schönau.
Mit der Verbindung von  Karl-Heine-Kanal und Lindenauer Hafen sowie der geplanten Anbindung an den Elster-Saale-Kanal wird dieser bisher weitestgehend brachliegende Stadtbereich zu einem wichtigen Knotenpunkt des touristischen Gewässerverbundes der Region Leipzig mit Entwicklungsoptionen als Wohn-, Naherholungs- und Dienstleistungsstandort. Der Bebauungsplan Nr. 359 soll hierfür Planungsrecht schaffen. Neben der Entwicklung von Baugebieten und von Verkehrsflächen steht die Schaffung von Grünflächen im Mittelpunkt.  Die Entwicklung eines Parks an der Hangkante zu den östlich angrenzenden Stadtquartieren sowie die Gestaltung der Ufersituation am Lindenauer Hafen im Übergang zu den neuen Baugebieten (Uferpromenade) sind wichtige Bausteine der Freiraumentwicklung.
Im Grünordnungsplan wurden Festsetzungen zu deren planungsrechtlicher Sicherung und für ihre Gestaltung entwickelt. Weiterhin wurde die Eingriffsbewertung auf der Basis des Leipziger Bewertungsmodells vorgenommen und es wurden artenschutzrechtliche Belange betrachtet.

Leistung GOP gemäß §24 HOAI, alle Leistungsphasen
Größe 17 ha
Auftraggeber LESG, Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung, Entwicklung und Sanierung von Baugebieten mbH
Bildnachweis © bgmr